Zeichenerklärung



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Es handelt sich um den 'echten Zoigl vom Kommunbrauer', welcher der Schutzgemeinschaft
angehört. Er hat das Schankrecht auch heute noch im Grundbuch verbrieft und darf bei sich im Haus den echten
Zoigl ausschenken. |
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Der Zoigl wurde im Kommunbrauhaus oder im eigenen Brauhaus gebraut. Der Brauer gehört aber nicht der Schutzgemeinschaft
'echter Zoigl vom Kommunbrauer' an. Er läßt den Zoigl wie die o.g. bei sich im Keller
reifen und schenkt ihn dann in seiner Stube aus oder liefert ihn an andere Wirtschaften. |
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Der Wirt besitzt das Braurecht, welches er aber nicht aktiv ausübt, oder einfach nur eine Schanklizenz.
Er bezieht den Zoigl fertig von einem der o.g. Brauer und verkauft ihn in seiner Stube. |
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Dieser Zoigl ist nicht vom Kommunbrauer gebraut. Er wird häufig in
Privatbrauerein der Region hergestellt und ist streng genommen ein Zwickelbier, das unter der Bezeichnung
Zoigl angeboten wird. |